Häufige Fragen

Wir möchten uns mit einer gemeinsamen Anwältin scheiden lassen, geht das?

Viele getrennt lebende Eheleute haben den Wunsch, sich nicht unnötig zu streiten. Sie erhoffen sich durch einen gemeinsamen Anwaltsbesuch, dass alles möglichst friedlich abläuft.

Allerdings ist das nicht einfach so möglich. Viele denken, die Anwältin könnte nach einer Abwägung der beidseitigen Argumente die einzig richtige Antwort geben. Das ist jedoch nicht Aufgabe einer Anwätin, denn sie ist parteiisch und nicht eine Art Schiedsrichterin. Unsere Aufgabe ist es, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich beste Ergebnis erzielen kann und es gibt im Familienrecht nie nur die eine richtige Lösung, da viel im Ermessen des vielleicht einmal entscheidenden Richters liegt. Ob der Mandant dann auf dem Maximum des Möglichen beharrt oder ob er lieber mit Unterstützung der Anwältin eine Kompromisslösung findet, entscheidet der Mandant.

Weil das so ist, ist eine gemeinsame Beratung von Eheleuten in einer Interessenkollision nicht nur ungeeignet sondern auch aus gutem Grund für die Anwältin verboten. Eine Anwältin, die das nicht so genau nimmt, riskiert ihre Zulassung.

Bitte erscheinen Sie also zur Erstberatung bei mir nicht unabgesprochen zu zweit. Nach einem ersten Abklopfen zu zweit, das kann auch bei der Terminsvereinbarung am Telefon sein, können wir gerne den anderen Partner einbeziehen und ein gemeinsames Gespräch führen. Es muss aber immer klar sein, wessen Interessen ich vertrete und es ist möglich, dass im Beratungsgespräch dann ein Thema auftaucht, bei dem der PArtner den Raum verlassen muss, weil doch nicht alles so klar ist wie gedacht.

Im Scheidungsverfahren reicht es dann, wenn eine Seite einen Anwalt hat. So wird die Scheidung insgesamt günstiger und viele Eheleute treffen untereinander die Regelung, sich die Kosten des Anwalts zu teilen. Ich stelle meine Rechnung jedoch immer meinem Mandanten und bekomme von diesem auch mein Geld.

Seien Sie gewiss, dass ich in jedem Mandat darauf bedacht bin, nicht unnötig zu streiten – auch wenn ich nicht Ihre „gemeinsame“ Anwältin bin!